Ausbildung zum GesundheitscoachCoaching - Was? - Warum? - Wozu?Gesundheit und Bildung sind die Themen des 21. Jahrhunderts. "Hoffnung ist nicht der bange Wunsch, dass es gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht." Vaclav Havel
Bei der Wiederherstellung von Gesundheit gewinnen psychosoziale Aspekte und das Wecken von Selbstheilungskräften zunehmend an Bedeutung. Erkenntnisse der Psychoneuroimmunologie und der Neurophysiologie schaffen neue Handlungsmöglichkeiten. Die Veränderungen in unserem Gesundheitssystem, die Auseinandersetzung um die Kosten von Gesundheit bzw. Krankheit sind Anlass zum Umdenken. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Gesunderhaltung werden immer wichtiger. Auch im beruflichen Umfeld bekommt das Thema Gesundheit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und steigender Anforderungen eine ständig wachsende Bedeutung. Für immer mehr Unternehmen und Organisationen ist daher die Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements eine strategische Maßnahme. In der Bevölkerung wächst die Bereitschaft, sich eigenverantwortlich für die eigene Gesundheit zu engagieren. Wenn es um ihre Gesundheit geht, sind Autonomie und Eigenverantwortung für viele Menschen wichtig. Der daraus entstehende Gewinn an Lebensqualität ist ein attraktives Ziel. Oft brauchen sie Unterstützung bei der Zielerreichung. Diese Unterstützung bietet der Gesundheitscoach mit seinem Verständnis für psychologische und systemische Zusammenhänge, seiner wertschätzenden und lösungsorientierten Haltung, seiner kommunikativen Kompetenz und seiner Fülle an hilfreichen Methoden und Werkzeugen. ![]() Das Institut für
persönliche Entwicklung und Gesundheit hat sich darauf spezialisiert,
die Entfaltung des gesundheitlichen Potenzials von Menschen zu
fördern. Die "Ausbildung zum Gesundheitscoach"
vermittelt dieses Wissen weiter. Im Curriculum
geht es zunächst um Kommunikation, Auftragsklärung und
Beziehungsgestaltung. Dann wird vermittelt, wie
der Coachee in seiner Selbstorganisation und in seinen Selbstheilungskräften
unterstützt werden kann. Die Ausbildung kann als zweites Standbein oder als Zusatzqualifizierung im ausgeübten Beruf dienen. Sie ist nach § 4 Nr. 21 a/bb UStG als Vorbereitung auf einen Beruf anerkannt. |
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